


Ausbildung
Bei der PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung bedarf.
Eine umfassende Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind von Vorteil.
→ Ausbildungszeit
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich. Sorgfältiges und gewissenhaftes Arbeiten sind ebenfalls gefragt.
In der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Diese dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungs- bzw. Wissensstandes. Die Abschlussprüfung findet vor dem Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Ziel ist das Bestehen der Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesapothekerkammer Brandenburg.
→ Ausbildungsvertrag
Das Ausbildungsverhältnis wird mittels eines Ausbildungsvertrages zwischen dem Apotheker und dem Auszubildenden schriftlich festgehalten. Ein Vordruck für den Ausbildungsvertrag sowie der Antrag auf Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses stehen allen Kammermitgliedern (nach dem Log-in sichtbar) als beschreibbares pdf-Dokument zum Download zur Verfügung.
PKA-Klassen werden nur einmal jährlich eröffnet. Als vertraglicher Ausbildungsbeginn wird der 1. August empfohlen.
→ Berufsschule
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. der Auszubildende wird in der Apotheke praktisch ausgebildet und besucht parallel dazu eine Berufsschule. Im Oberstufenzentrum wird Blockschulunterricht erteilt, d. h. der Auszubildende besucht eine ganze Woche die Berufsschule (Stundenpläne, Blockplan) und geht im Anschluss in der Regel für zwei Wochen in die Apotheke. Die Anmeldung in der Berufsschule erfolgt durch die Landesapothekerkammer nach Vorlage der vollständig ausgefüllten Vertragsunterlagen.
Für alle organisatorischen Fragen zur schulischen Ausbildung im Oberstufenzentrum Johanna Just in Potsdam steht das Schülersekretariat jederzeit zur Verfügung. Bei Bedarf stehen auch Wohnheimangebote der Stadt Potsdam zur Verfügung: https://www.potsdam.de/allgemeines-zu-potsdamer-oberstufenzentren-berufliche-schulen
Antrag auf Übernachtung im Wohnheim der Oberstufenzentren und diesbezügliche Rechtsgrundlagen: https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000012335.php#tab-infos
![]() | ![]() | 166 KB | Ausbildungsplan PKA |
![]() | ![]() | 523 KB | Ausbildungsrahmenplan mit Erläuterung |
Ausbildungsnachweis/Berichtsheft
Zum Führen des gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsnachweises empfiehlt der Berufsbildungsausschuss ab dem 01.08.2022 die Verwendung des Berichtsheftes der Apothekerkammer Nordrhein, https://www.aknr.de/berufe-ausbildung-apotheke/pka/pka → Berichtsheft für PKA, welches in Anlehnung an den Ausbildungsrahmenplan und den Lehrplan des Ausbildungsberufes PKA entwickelt wurde. Es soll sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildenden Orientierung bieten. Die einfache Struktur erlaubt einen schnellen Überblick über erfolgte Ausbildungsabschnitte und wichtige inhaltliche Aspekte.