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Ausbildung

Bei der PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung bedarf.

Eine umfassende Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind von Vorteil.

 → Ausbildungszeit

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich. Sorgfältiges und gewissenhaftes Arbeiten sind ebenfalls gefragt.

In der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Diese dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungs- bzw. Wissensstandes. Die Abschlussprüfung findet vor dem Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Ziel ist das Bestehen der Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesapothekerkammer Brandenburg.

 → Ausbildungsvertrag

Das Ausbildungsverhältnis wird mittels eines Ausbildungsvertrages zwischen dem Apotheker und dem Auszubildenden schriftlich festgehalten. Ein Vordruck für den Ausbildungsvertrag sowie der Antrag auf Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses stehen allen Kammermitgliedern (nach dem Log-in sichtbar) als beschreibbares pdf-Dokument zum Download zur Verfügung.

PKA-Klassen werden nur einmal jährlich eröffnet. Als vertraglicher Ausbildungsbeginn wird der 1. August empfohlen.

 → Berufsschule

Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. der Auszubildende wird in der Apotheke praktisch ausgebildet und besucht parallel dazu eine Berufsschule. Im Oberstufenzentrum wird Blockschulunterricht erteilt, d. h. der Auszubildende besucht eine ganze Woche die Berufsschule (Stundenpläne, Blockplan) und geht im Anschluss in der Regel für zwei Wochen in die Apotheke. Die Anmeldung in der Berufsschule erfolgt durch die Landesapothekerkammer nach Vorlage der vollständig ausgefüllten Vertragsunterlagen.

Für alle organisatorischen Fragen zur schulischen Ausbildung im Oberstufenzentrum Johanna Just in Potsdam steht das Schülersekretariat jederzeit zur Verfügung. Bei Bedarf stehen auch Wohnheimangebote der Stadt Potsdam zur Verfügung: https://www.potsdam.de/allgemeines-zu-potsdamer-oberstufenzentren-berufliche-schulen

Antrag auf Übernachtung im Wohnheim der Oberstufenzentren und diesbezügliche Rechtsgrundlagen: https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000012335.php#tab-infos

 

 

 

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Ausbildungsplan PKA
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Ausbildungsrahmenplan mit Erläuterung

Ausbildungsnachweis/Berichtsheft

Der Berufsbildungsausschuss hat am 11.10.2023 eine Änderung zum Führen des Ausbildungsnachweises beschlossen. Dieser Beschluss gilt für alle Auszubildenden, die nach dem 01.01.2024 ihre Ausbildung beginnen:

Zukünftig werden nur noch digital erstellte Berichtshefte akzeptiert. Lediglich die Unterschriften sind handschriftlich vorzunehmen und im Original vorzulegen. Es werden keine handschriftlichen Berichtshefte mehr akzeptiert.

Dafür stellen wir das Berichtsheft der Apothekerkammer Nordrhein, welches in Anlehnung an den Ausbildungsrahmenplan und den Lehrplan des Ausbildungsberufes PKA entwickelt wurde, als beschreibbares PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Eine Empfehlung zur Nutzung dieses Dokumentes richtet sich ebenso an die bisherigen Lehrjahre.

PKA Ausbildungsnachweis/Berichtsheft
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