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Die Weiterbildung ermöglicht Apotheker*innen im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, spezialisierte Kenntnisse und Fertigkeiten berufsbegleitend und praxisbezogen in einem bestimmten pharmazeutischen Gebiet oder Bereich zu erwerben. 

Je nach Tätigkeitsschwerpunkt ha­ben Apotheker*innen die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Weiterbildungs­gebieten oder -bereichen zu qualifizieren. 

Zur Qualifizierung stehen Apotheker*innen im Land Brandenburg neun Weiterbildungsge­biete gemäß der Weiterbildungsordnung offen:

  • Allgemeinpharmazie
  • Klinische Pharmazie
  • Pharmazeutische Technologie
  • Pharmazeutische Analytik
  • Arzneimittelinformation
  • Toxikologie und Ökologie
  • Theoretische und Praktische Ausbildung
  • Klinische Chemie
  • Öffentliches Gesundheitswesen

Nach dem erfolgreichen Abschluss in einem Weiterbildungsgebiet ist die Apotheker*in berechtigt, neben seiner Berufsbezeichnung die Weiterbildungsbezeichnung „Fachapotheker*in für …“ zu führen.

In folgenden Bereichen kann eine Weiterbildung absolviert werden:

  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Ernährungsberatung
  • Naturheilverfahren und Homöopathie
  • Onkologische Pharmazie
  • Infektiologie
  • Medikationsmanagement im Krankenhaus
  • Pädiatrische Pharmazie

Der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung in einem Bereich berechtigt, die Bereichsbezeichnung neben der Berufsbezeichnung zu führen.

 

 

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