Die Weiterbildung ermöglicht Apotheker*innen im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, spezialisierte Kenntnisse und Fertigkeiten berufsbegleitend und praxisbezogen in einem bestimmten pharmazeutischen Gebiet oder Bereich zu erwerben.
Je nach Tätigkeitsschwerpunkt haben Apotheker*innen die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Weiterbildungsgebieten oder -bereichen zu qualifizieren.
Zur Qualifizierung stehen Apotheker*innen im Land Brandenburg neun Weiterbildungsgebiete gemäß der Weiterbildungsordnung offen:
- Allgemeinpharmazie
- Klinische Pharmazie
- Pharmazeutische Technologie
- Pharmazeutische Analytik
- Arzneimittelinformation
- Toxikologie und Ökologie
- Theoretische und Praktische Ausbildung
- Klinische Chemie
- Öffentliches Gesundheitswesen
Nach dem erfolgreichen Abschluss in einem Weiterbildungsgebiet ist die Apotheker*in berechtigt, neben seiner Berufsbezeichnung die Weiterbildungsbezeichnung „Fachapotheker*in für …“ zu führen.
In folgenden Bereichen kann eine Weiterbildung absolviert werden:
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Ernährungsberatung
- Naturheilverfahren und Homöopathie
- Onkologische Pharmazie
- Infektiologie
- Medikationsmanagement im Krankenhaus
- Pädiatrische Pharmazie
Der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung in einem Bereich berechtigt, die Bereichsbezeichnung neben der Berufsbezeichnung zu führen.

