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Die Weiterbildung ermöglicht dem Apotheker im Rahmen seiner hauptberuflichen Tätigkeit, spezialisierte Kenntnisse und Fertigkeiten berufsbegleitend und praxisbezogen in einem bestimmten pharmazeutischen Gebiet oder Bereich zu erwerben. 

Je nach Tätigkeitsschwerpunkt ha­ben Apotheker die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Weiterbildungs­gebieten oder -bereichen zu qualifizieren. 

Zur Qualifizierung stehen Apothekern im Land Brandenburg neun Weiterbildungsge­biete gemäß der Weiterbildungsordnung offen:

  • Allgemeinpharmazie
  • Klinische Pharmazie
  • Pharmazeutische Technologie
  • Pharmazeutische Analytik
  • Arzneimittelinformation
  • Toxikologie und Ökologie
  • Theoretische und Praktische Ausbildung
  • Klinische Chemie
  • Öffentliches Gesundheitswesen

Nach dem erfolgreichen Abschluss in einem Weiterbildungsgebiet ist der Apotheker berechtigt, neben seiner Berufsbezeichnung die Weiterbildungsbezeichnung „Fachapotheker für …“ zu führen.

In folgenden Bereichen kann eine Weiterbildung absolviert werden:

Der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung in einem Bereich berechtigt, die Bereichsbezeichnung neben der Berufsbezeichnung zu führen.

 

 

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