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800 h Praktikum in der Apotheke für das sog. Fachabitur

Fachhochschulreife

Mit der Fachhochschulreife wird eine Hochschulzugangsberechtigung erworben, die zu einem Studium an den Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Das sogenannte "Fachabitur" gibt es im Land Brandenburg nicht. Es wird ausschließlich zwischen dem Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule und dem Erwerb des Abiturs (bzw. der nicht fachgebundenen Allgemeinen Hochschulreife) unterschieden. Im Land Brandenburg kann man mit der Fachhochschulreife an einer Universität studieren.

Für den Erwerb der Fachhochschulreife gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Diese sind auf der Website des  Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) dargestellt. Dort können die leider sehr allgemeinen Vorgaben (Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung (FOSFHRV) und VV Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung und deren Anlagen) eingesehen werden.

„Abgebrochenes Abitur“
Die häufigsten Nachfragen erreichen uns zur Fachhochschulreife - durch schulischen und praktischen Teil (800 h, mindestens 12 Monate, weitere Voraussetzungen). Apotheken sind dafür ausbildungsgeeignet. Für diese Art des Erwerbs der Fachhochschulreife können auch Praktika in Apotheken durchgeführt werden, wenn die Fachrichtung des OSZ an dem das Berufliche Gymnasium angesiedelt war, nicht dem Bereich Gesundheit entspricht.

Inhaltliche Ausgestaltung
Generell empfiehlt das Staatliches Schulamt Brandenburg eine Ausbildung wie im ersten Lehrjahr der PKA inkl. Führen des Berichtsheftes etc. durchzuführen, da damit sichergestellt ist, dass auf diesem Weg tatsächlich Wissen vermittelt wird. Außerdem wäre eine Anerkennung für die PKA-Ausbildung (Verkürzung der regulär dreijährigen Ausbildung) und somit ein erster Abschluss möglich. Den Ausbildungs(rahmen)plan, das digital zu führende Berichtsheft sowie viele weitere Informationen dazu stehen hier zum Download zur Verfügung.

Empfohlene Formulare
In der Formularbox auf https://schulaemter.brandenburg.de/formularbox.html (entsprechen den Anlagen der Verwaltungsvorschrift) findet sind geeignete Formblätter zugänglich:

  • Formblatt 7 der FOSFHRV –  Nachweis zum Erwerb der beruflichen Bildung für die Fachhochschulreife
  • Formblatt 8 der FOSFHRV – Praktikumsvereinbarung für ein gelenktes Praktikum zum Erwerb der beruflichen Bildung für die Fachhochschulreife)

Antrag und Bescheinigung der Hochschulreife
Für die Bescheinigung bedarf es eines formlosen Antrags an das zuständige Staatliche Schulamt. Der Antrag ist bei dem staatlichen Schulamt zu stellen, das zum Zeitpunkt des Erwerbs des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Abgang von der gymnasialen Oberstufe) für diese Schule zuständig war. Dem Antrag sind das Zeugnis (beglaubigte Kopie), auf dem der Erwerb des schulischen Teiles der Fachhochschulreife vermerkt ist, sowie der schriftliche Nachweis für den praktischen Teil durch eine ausreichende berufliche Bildung im Umfang von 12 Monaten und 800 Zeitstunden beizufügen. Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel ist zuständig für die Schulen in den Landkreisen und kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming. Weitere Schulämter in Cottbus und Neuruppin sind involviert.

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