Gebietsweiterbildungen
Die Weiterbildung dauert in der Regel drei Jahre. Während dieser Zeit ist die Teilnahme an insgesamt 120 Seminarstunden zu bestimmten Themengebieten vorgeschrieben. Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung, nach deren Bestehen die Apotheker*in die Bezeichnung Fachapotheker*in für das absolvierte Gebiet führen darf.
Die Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Allgemeinpharmazie vermittelt strukturiert praxisrelevantes Wissen, um die Patient*innen und Kund*innen in der Apotheke kompetent beraten und arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen zu können. Indikationsbezogene Seminare, Pharmazeutische Betreuung und das Training der kommunikativen Fähigkeiten sind daher Schwerpunkte der Weiterbildung.
Bei einer Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Klinische Pharmazie werden besondere Kenntnisse für den wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz der Arzneimittel im Krankenhaus erworben. Dazu gehört vertieftes Wissen zum Beschaffungsmanagement, zur Arzneimittelherstellung, -prüfung und -information, aber auch zu patientenbezogenen klinisch-pharmazeutischen Dienstleistungen und zu Maßnahmen für eine optimale Arzneimitteltherapie.
Die Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Pharmazeutische Technologie spezialisiert dafür, einen Arzneistoff in eine therapeutisch anwendbare Arzneiform zu überführen und dabei eine optimale Wirksamkeit, Verträglichkeit und Stabilität zu gewährleisten. Das entsprechende Know-how, um unterschiedliche Herstellungstechniken zu entwickeln und anzuwenden sowie geeignete Hilfsstoffe und Packmittel auszuwählen, wird hier vertieft.
Die Entwicklung, Validierung und Anwendung analytischer Verfahren ist die Domäne der Apotheker*innen, die eine Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Pharmazeutische Analytik absolvieren. Diese Verfahren sind notwendig, um die pharmazeutische Qualität von Wirk- und Hilfsstoffen, Ausgangsmaterialien, Arzneizubereitungen und Medizinprodukten charakterisieren, spezifizieren, prüfen und bewerten zu können.
Bei der Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Arzneimittelinformation wird Wissen zum Umgang mit Daten und Informationen zur pharmazeutischen, präklinischen und klinischen Entwicklung, zur Prüfung von Arzneimitteln, zur Arzneimittelsicherheit und Qualitätssicherung, zur Arzneimittelzulassung sowie zur Erarbeitung medizinisch-wissenschaftlicher Informationen vertieft.
Die Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Toxikologie und Ökologie befasst sich mit arzneistofftoxikologischen oder beispielsweise umwelttoxikologischen Fragestellungen. Dies umfasst auch Kenntnisse über ökologische Gleichgewichte.
Durch die Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Theoretische und Praktische Ausbildung wird die Vermittlung von Wissen an pharmazeutisches oder nichtpharmazeutisches Personal oder andere Berufsgruppen, die Kenntnisse über Arzneimittel und Medizinprodukte benötigen, pädagogisch, methodisch und didaktisch verbessert.
Mit der chemischen, biochemischen, physikalischen, immunologischen und mikrobiologischen Untersuchung von biologischem Untersuchungsmaterial befasst sich die Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Klinische Chemie.
Die Weiterbildung zur Fachapotheker*in für Öffentliches Gesundheitswesen vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten in der Gesundheitsverwaltung. Der Erwerb dieser Gebietsbezeichnung richtet sich deshalb in erster Linie an Apotheker*innen in öffentlichen Verwaltungen, Ministerien oder auch Einrichtungen der Bundeswehr.


