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Pharmazeutisch-Technische(r) Assistent(in) PTA - Berufsbild

Quelle:ABDA
Quelle: ABDA

1. Aufgabe

Wesentliche Aufgaben von PTA sind:

– die Herstellung von Arzneimitteln nach anerkannten Regeln der Wissenschaft

  • Herstellung größerer Mengen Arzneimittel auf Vorrat (Defektur)
  • Herstellung sog. Rezepturen aufgrund der individuellen Verordnung eines Arztes oder aufgrund eines Patientenwunsches
  • Handhabung und Pflege der Geräte und technischen Einrichtungen

 – die Prüfung von Arzneimitteln

  • Prüfung der Ausgangsstoffe (Arzneistoffe, Salbengrundlagen, Teedrogen), die der Herstellung von Arzneimitteln dienen
  • stichprobenartige Prüfung von Fertigarzneimitteln (Sinnesprüfung)
  • Dokumentation jeder Prüfung

 – die Abgabe von Arzneimitteln, Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren

  • Abgabe aufgrund einer ärztlichen Verordnung, auf Wunsch des Patienten oder der Empfehlung des Abgebenden
  • Kenntnis der gesetzlichen Regelungen bei der Abgabe dieser Produkte
  • Ermitteln der Preise und Kenntnis der vertraglichen Regelungen mit den Krankenkassen
  • Kenntnisse zur Rezeptbearbeitung und -abrechnung

 – die Information und Beratung von Patienten im Zusammenhang mit der Abgabe

  • Information zur sachgerechten Arzneimittelanwendung
  • Beratung in der Selbstmedikation
  • Beratung zu Kosmetika, Diätetika, Verbandstoffen und anderen Medizinprodukten

 – die Durchführung physiologisch-chemischer Untersuchungen (z. B.  Blutzuckermessung)

Bei all diesen Tätigkeiten arbeiten PTA unter der Anleitung und Aufsicht eines Apothekers. Erwartet werden von PTA auch EDV-Kenntnisse und deren Anwendung innerhalb des Betriebsablaufes einer Apotheke.

 

2. Tätigkeitsbereiche

Entsprechend den wichtigsten Aufgaben der PTA liegen die wichtigsten Einsatzgebiete - in öffentlichen und Krankenhausapotheken. Weitere Einsatzmöglichkeiten finden PTA

  • in Universitäten (überwiegend Arbeiten in Laboratorien)
  • in Untersuchungslaboratorien bei Behörden
  • bei Krankenkassen
  • in der pharmazeutischen Industrie (Mitwirkung bei der Arzneimittelentwicklung, - herstellung, -prüfung oder als Pharmaberater)
  • in der Ausbildung von PTA und PKA

3. Bildungsvoraussetzungen

Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Eine praktische Tätigkeit als Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung wird nicht verlangt.

Flyer Berufsbild PTA

5.1 MB
Flyer PTA.pdf
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