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Ausbildung

Bildungsvoraussetzungen

Voraussetzung ist 

a) ein mittleren Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder

b) ein Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

 

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pharmazeutisch-technische Assistenten. Sie umfasst:

  • 2 Jahre Ausbildung an der Schule
  • Praktikum von 160 Stunden
  • 6 Monate praktische Ausbildung in der öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung zur/m PTA ab.


Praktische PTA-Ausbildung – das Wichtigste kurz und bündig!

Sie haben bereits einen PTA-Auszubildenden (PTA-Praktikant*in) für die 6 Monate praktische Ausbildung in Ihrer Apotheke eingestellt und möchten sich mit den neuen Ausbildungsinhalten vertraut machen?

Oder haben Sie eine Bewerbung für das Praktikum vorliegen und sind noch unentschlossen, wie Sie die Neuerungen umsetzen sollen?

Die Bundesapothekerkammer hat ein 60-minütiges Schulungsvideo zum Thema „Praktische PTA-Ausbildung: Praxisanleitung und weitere wichtige Neuerungen im Rahmen des PTA-Reformgesetzes“ erstellt.
In diesem Video werden Ihnen die Inhalte der neuen Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zum/zur PTA kurz und knapp vermittelt und praktische Tipps zur Umsetzung gegeben.

Das Video können Sie sich jederzeit über folgenden Link ansehen:

https://attendee.gotowebinar.com/recording/7626912376522242048

Dazu müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben und schon startet das Video.


Modellprojekt „PTA-Stipendium“

Die Bewerberzahlen für die PTA-Ausbildung sind seit Jahren rückläufig, so konnten bereits die letzten Klassen nicht in voller Stärke besetzt werden, weil viele junge Menschen sich für eine bezahlte Ausbildung entscheiden. In anderen Gesundheitsfachberufen wie Medizinisch-technische Laborassistenz oder Physiotherapie werden Ausbildungsvergütungen um 1.000 EUR pro Monat gezahlt.

Die Erfahrungen auf Berufsmessen haben gezeigt, dass das Interesse an einer PTA-Ausbildung sinkt, sobald die nicht vorhandene Ausbildungsvergütung erwähnt wird. Pandemiebedingt sind Berufsmessen ausgefallen und auch der Tag der offenen Tür an der Schule konnte nicht stattfinden. Öffentliche Apotheken sind sichtbar und können durch geeignete Hinweise auf den krisenfesten und lockdownsicheren Arbeitsplatz Apotheke aufmerksam machen. Ein Plakat im Schaufenster und ein Hinweis auf die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die Apotheke können bei der Schülergewinnung helfen.

Einige Apotheken vergeben bereits aus eigener Initiative Stipendien an PTA-Schüler. Eine Neustrukturierung des Stundenplans wird es jetzt ermöglichen, dass Schüler des zweiten Ausbildungsjahres bereits während der Ausbildung in einer Apotheke arbeiten und Geld verdienen können. Die frühzeitige Bindung an eine Apotheke und der regelmäßige Einsatz in der Praxis ist auch für die Apotheken ein Gewinn.

Apotheken, die bei der Gewinnung von Nachwuchs aktiv werden möchten, können auf sich aufmerksam machen, indem sie sich auf die Liste der Projektpartner setzen lassen, die auf der Website der Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe Eisenhüttenstadt e.V. einsehbar ist.

Für Nachfragen zum Projekt steht der Schulleiter, Herr Tründelberg (Tel. 03364/7728125 oder E-Mail c.truendelberg(at)gesundheitsberufe-ehst.de), zur Verfügung.


Ausbildungsvertrag für PTA im Praktikum

Die Fachverlage bieten entsprechende Vorlagen an.


Gemäß dem PTA-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Richtlinie erarbeitet, die das Nähere für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) regelt. Die „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ wurde am 10. Mai 2022 von der Mitgliederversammlung der BAK verabschiedet. Neben einem allgemeinen Teil umfasst sie folgende Anlagen:

Anlage 1: Lerngebiete und Ausbildungsinhalte
Anlage 2: Musterausbildungsplan
Anlage 3: Arbeitsbögen
Anlage 4: Evaluationsbögen

Die Richtlinie ist an die Träger der praktischen Ausbildung (Apothekenleiter*innen bzw. Träger des Krankenhauses), an die Praxisanleiter*innen (Praxisanleitung kann durchgeführt werden durch Apotheker*innen und weitere Angehörige des pharmazeutischen Personals, die über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen) und an die PTA-Auszubildenden adressiert.

Lerngebiete und Ausbildungsinhalte
Den Lerngebieten der praktischen Ausbildung nach § 1 Absatz 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) werden in der Anlage 1 der Richtlinie die wichtigsten Ausbildungsinhalte zugewiesen. Diese sind Grundlage, um die Lernziele nach dem Musterausbildungsplan zu erreichen, und sollten während der praktischen Ausbildung von den Praxisanleiter*innen mit den PTA-Auszubildenden behandelt werden.

Musterausbildungsplan und Arbeitsbögen

Der Musterausbildungsplan in Anlage 2 strukturiert die praktische Ausbildung der PTA-Auszubildenden in der Apotheke zeitlich und ist verknüpft mit den Lerngebieten nach PTA-APrV und mit den sich daraus ergebenen notwendigen Ausbildungsinhalten. Ergänzt wird der Musterausbildungsplan von 19 Arbeitsbögen in Anlage 3, die die PTA-Auszubildenden begleitend zur Ausbildung bearbeiten sollen, um sich intensiv mit verschiedenen Themen zu beschäftigen. Gleichzeitig geben die Arbeitsbögen den Praxisanleiter*innen strukturiert Anregungen, wie themenbegleitend die Praxisanleitung durchgeführt werden kann, die mind. 10 % der Ausbildungszeit umfasst. Der Ausbildungsplan sowie die Anzahl und Auswahl der Arbeitsbögen bzw. deren Aufgaben können dabei individuell nach den Gegebenheiten in der Apotheke variieren. Innerhalb des Musterausbildungsplans sind auch die Aufgaben im Rahmen des zu erstellenden Tagebuchs berücksichtigt.

Die Richtlinie dient auch als Grundlage für die Ausbildung in der Krankenhausapotheke und berücksichtigt die dort benötigten Ausbildungsinhalte. Erfolgt die Ausbildung sowohl in der öffentlichen Apotheke als auch in der Krankenhausapotheke, sind der Ausbildungsplan und die zu bearbeitenden Arbeitsbögen von den Trägern der Ausbildung abzustimmen.

Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und sind gemeinsam mit weitere Informationen auf der Homepage der ABDA veröffentlicht.
Unter https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pta/ steht jedes einzelne Element der Richtlinie zum Download zur Verfügung.

Wir empfehlen, die Richtlinie bereits im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Apotheke für die PTA-Auszubildenden zu nutzen, die die Ausbildung nach dem alten bis 1. Januar 2023 gültigen Recht begonnen haben.


Kurzleitfaden für das 160-stündige "PTA-Schnupperpraktikum":

Quelle: ABDA

Die PTA-Schüler*innen müssen dieses Praktikum im Rahmen des zweijährigen Lehrgangs an der PTA-Schule, allerdings in der schulfreien Zeit, absolvieren. Das vierwöchige Praktikum soll Einblicke in die Betriebsabläufe der Apotheke und die pharmazeutischen Tätigkeiten vermitteln. Bislang existierten für diese Zeit in der Apothekenpraxis keine konkreten Richtlinien. Aus diesem Grund haben der Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) und der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer Assistenten (Bvpta) einen Leitfaden erarbeitet. Der Leitfaden soll den ausbildenden Apotheken als Anhaltspunkt dienen und gleichzeitig eine weitgehend einheitliche Ausbildung der PTA-Praktikant*innen gewährleisten.


1. Woche PTA-Praktikant*in arbeitet mit PKA
Mitarbeit bei der Warenbearbeitung
Ware annehmen und nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis überprüfen; Wareneingänge erfassen; dokumentationspflichtige AM erfassen; Verfalldaten kontrollieren; Waren unter Beachtung apotheken- und arzneimittelrechtlicher Vorschriften sowie warenspezifischer Erfordernisse lagern; Wege der Beschaffenheit von AM kennenlernen (Großhandel, Direktbelieferung, ausländische AM)

2. Woche PTA-Praktikant*in arbeitet mit PTA
Vertiefung der in der ersten Woche durchgeführten Arbeiten
Mitarbeit bei Rezeptur/Defektur; Herstellung von Teemischungen, Individualrezepturen nach ärztlicher Verordnung; Abfassen von Drogen und Flüssigkeiten, kennzeichnen und zur Abgabe vorbereiten; Dokumentation der Herstellung; Arbeitsgeräte bedienen, pflegen und instandhalten; Standgefäße beschriften

3. Woche - PTA-Praktikant*in arbeitet mit PTA
Vertiefung der in der ersten und zweiten Woche durchgeführten Arbeiten
Mitarbeit bei der Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln;
Umgang mit Arzneibüchern und anderen Fachbüchern für das Labor, z. B. apothekengerechte Prüfvorschriften;
Prüfung von Ausgangsstoffen nach geltenden Vorschriften, Dokumentation der Ergebnisse; Prüfung von Fertigarzneimitteln sowie Dokumentation der Ergebnisse

4. Woche PTA-Praktikant*in arbeitet mit Apotheker
Vertiefung der bisherigen Kenntnisse und Fertigkeiten
Mitarbeit bei der Bearbeitung von Rezepten; Rezepte kennenlernen, auf Vollständigkeit der Angaben prüfen; Verordnungen zusammenstellen;
Arzneiformen kennenlernen, besondere Verordnungen erkennen (BtM) und dokumentieren; Dokumentation von Blutprodukten beachten;
Arbeiten mit Fachliteratur und Datenträgern; Beschaffung von Informationen zu Arzneimitteln


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