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Ausbildung zum Apotheker

1. Bildungsvoraussetzungen

Hochschulzugangsberechtigung

 

Sonstige Voraussetzungen / Zulassungsbeschränkungen

Studienplätze für das Pharmaziestudium werden durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund (44128 Dortmund) innerhalb des "Allgemeinen Auswahlverfahrens" vergeben.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester (Studienbeginn Oktober) endet am 15. Juli, für das Sommersemester (Studienbeginn April) endet am 15. Januar jeden Jahres.

2. Ausbildung

Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:

  • ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität
  • eine Famulatur von acht Wochen (praktische Tätigkeit in einer Apotheke/ einer anderen Einrichtung während des Studiums)
  • eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten: Sechs Monate davon sind in einer öffentlichen Apotheke nachzuweisen, die anderen sechs Monate können in anderen Einrichtungen (Industrie, Krankenhaus, Universität) absolviert werden. Stellenangebote

Sowohl für die Famulatur (Famulaturleitfaden: Empfehlungen zur Durchführung) als auch für die mindestens sechsmonatige Ausbildung in der öffentlichen Apotheke stehen Materialien zur Verfügung die den jeweiligen Abschnitt begleiten und bei der Vermittlung beruflicher Handlungskompetenzenunterstützen. Der „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum - Empfehlungen der Bundesapothekerkammer“ ist dreiteilig aufgebaut und umfasst

  • den Musterausbildungsplan,
  • die Arbeitsbögen,
  • die Evaluationsbögen.

Einen Mustervertrag für die Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum stellt beispielsweise die ADEXA zum Herunterladen zur Verfügung.

Nachweise und Prüfungen

Die pharmazeutische Ausbildung richtet sich nach den Vorschriften der Approbationsordnung für Apotheker und schließt mit einem Staatsexamen ab.
Im einzelnen sind folgende Prüfungen abzulegen:

  • der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach einem Studium der Pharmazie von zwei Jahren und Absolvieren der Famulatur
  • der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach Bestehen des Ersten Abschnitts und einem Studium der Pharmazie von vier Jahren
  • der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich anschließenden zwölfmonatigen praktischen Ausbildung

Praktikumsprojekt der Europäischen Gemeinschaft Pharmaziestudierender (EPSA)

Auf Bitte der Europäischen Gemeinschaft Pharmaziestudierender (EPSA) machen wir Sie auf das Individual Mobility Project (IMP) aufmerksam. Es handelt sich dabei um eine europa­weite Praktikumsbörse für drei- bis zwölfmonatige bezahlte Praktika, die vorwiegend an Universitäten, im Krankenhaus und in der Industrie angesetzt sein sollen. Die Dauer des Praktikums wird vom Praktikumsbetrieb festgelegt und soll mindestens drei Monate betragen. Es können Pharmaziestudierende aller EPSA-Mitgliedsländer aus dem Haupt­studium sowie Apotheker bis zu zwei Jahre nach Approbation teilnehmen. Wenn Sie Partner­unter­nehmen der EPSA werden, bewirbt EPSA Ihre Praktikumsstelle, sammelt die Be­werbungen und trifft anhand festgeschriebener Kriterien eine Vorauswahl. Die EPSA koordiniert bzw. betreut die Studenten vor und während des Praktikums.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt auf der Homepage von EPSA unter http://epsa-online.org/index.php/projects/mobility/imp. Bei Interesse wenden Sie sich direkt an den „National IMP Coordinator“ des Bundesverbands Pharmaziestudierender in Deutschland (BPhD), Felix Guttwein, Fachschaft Pharmazie Würzburg: imp(at)bphd.de - http://www.bphd.de/index.php?id=299

Approbation

Die Approbation als Apotheker wird auf Antrag nach Bestehen des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung erteilt.

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