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Allgemeinverfügung der Landesapothekerkammer Brandenburg zur Dienstbereitschaft

Allgemeinverfügung der Landesapothekerkammer Brandenburg zur Dienstbereitschaft

Mindestöffnungszeiten gemäß Allgemeinverfügung

montags, dienstags, donnerstags, freitags mindestens sechs Stunden zwischen 9.00 und 18.00 Uhr
mittwochs mindestens drei Stunden zwischen 9.00 und 18.00 Uhr
24. und 31.12. (werktags ohne sonnabends) mindestens drei Stunden zwischen 9.00 und 14.00 Uhr
sonnabends keine Pflichtöffnungszeiten

Mitteilungsblatt 3/2023 (S)

Mitteilungsblatt 3/2023 (S)
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