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Reglementierter Beruf – Apotheker/in

Seit dem 1. April 2012 haben Sie mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Dies ist für Sie vor allem dann wichtig, wenn Sie einen reglementierten Beruf in Deutschland ausüben wollen.

Reglementiert bedeutet, dass Sie diesen Beruf ohne ein staatliches Zulassungsverfahren oder eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation nicht ausüben können. Ihre Staats­angehörigkeit ist für das Verfahren nicht entscheidend.

Für Mitgliedsstaaten des EWR gilt eine automatische Gleichwertigkeit.


Zuständige Stelle für die Antragstellung

Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Die Approbation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

– Abteilung Gesundheit –

Großbeerenstr. 181-183

14482 Potsdam

 

Servicetelefon:

Dienstag 9:00 Uhr - 10:30 Uhr

Donnerstag 13:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

Nachname: A - K

Telefon: +49 331 8683-791

 

Nachname: L - Z

Telefon: +49 331 8683-792

 

E-Mail: AHB@lavg.brandenburg.de

 

Persönlich:

Nur nach vorheriger Vereinbarung.

 

Alle Infos finden Sie auch direkt auf der Website des LAVG.

 

 

 

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