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Kammermitgliedschaft

Apothekerinnen und Apotheker, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihren Beruf nicht ausüben – ihren gewöhnlichen Aufenthalt (meist identisch mit dem Wohnsitz) im Land Brandenburg haben, sind Pflichtmitglied der Landesapothekerkammer Brandenburg.

Jedes Kammermitglied ist nach der Meldeordnung verpflichtet, sich innerhalb eines Monats bei der Landesapothekerkammer anzumelden.

Für Ihre Anmeldung füllen Sie bitte das folgende Formular aus, fügen eine beglaubigte Abschrift der Approbationsurkunde bei und übersenden die Unterlagen an die Landesapothekerkammer Brandenburg.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich persönlich in der Landesapothekerkammer Brandenburg anzumelden und die Approbationsurkunde im Original vorzulegen. Die Einreichung einer beglaubigten Abschrift wäre dann entbehrlich.

Personen, die sich in der praktischen pharmazeutischen Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker befinden (Pharmazeuten im Praktikum),  können freiwilliges Mitglied der Landesapothekerkammer Brandenburg werden.

Änderungen

Falls sich Ihre gemeldeten Daten geändert haben, sind diese unverzüglich mitzuteilen.

Sofern die Änderung eine Reduzierung des Beitrages zur Folge hat, besteht ein Anspruch zur rückwirkenden Erstattung lediglich bei Meldung innerhalb eines Monats (vgl. § 2 Absatz 9 Beitragsordnung).

Abmeldung

Wenn Sie aus Brandenburg wegziehen oder nicht mehr in Brandenburg beschäftigt sind, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Landesapothekerkammer Brandenburg ab.

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