Mit Stand vom 13.12.2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf veröffentlicht, der einen Anspruch von Risikogruppen auf den Erhalt von Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus zum Gegenstand hat.
Diese sogenannte Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung wird voraussichtlich morgen (15.12.2020) im Laufe des Tages in Kraft treten und dann sofort gültig sein. Sobald die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist, werden wir nochmals detaillierter informieren.
Zur begleitenden Information der Patienten hat die ABDA unter www.apothekenkampagne.de/material/corona ein Infoblatt im Format DIN A4 zum Download und Selbstausdruck eingestellt. Es informiert über die Bezugsberechtigung, die Verfügbarkeit in zwei Tranchen und die richtige Verwendung der Masken. Ebenfalls eingestellt ist das Muster für eine Eigenerklärung für Patienten unter 60, das die ABDA auch über die Pressearbeit verbreitet.
Das Infoblatt und die Eigenerklärung finden Sie im Anhang. Außerdem anbei zur Kenntnisnahme eine Patienteninformation des BMG zum Umgang mit FFP2-Masken. Weitere Fachinformationen zur Abgabe der FFP2-Masken für Apotheken werden sukzessive im Login-Bereich der ABDA-Website unter https://www.abda.de/themen/informationen-zu-covid-19/ eingestellt.
Die ABDA hat eine Übersicht („Partikelfiltrierende Halbmasken – Beschaffung und Abgabe“) über verkehrsfähige Schutzmasken gemäß dem Referentenentwurf zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung erstellt.
Um sicherzustellen, dass Sie immer auf die aktuelle Version dieser Übersicht zugreifen, bittet die ABDA, das Dokument über den geschützten Bereich der ABDA-Internetseite nach dem Login (abda; apotheke) abzurufen: https://www.abda.de/themen/informationen-zu-covid-19/.
Bitte beachten Sie, dass auf Seite 10 des Papiers auch Übersichten zu "Seriösen Anbietern von Masken" verlinkt sind.
Eine Information Ihrer Landesapothekerkammer Brandenburg