Landesapothekerkammer
Brandenburg

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Weiterhin keine Abgabe von COVID-19-Antikörper-Tests an Laien in Apotheken

Angesichts der gegenwärtig offensiven Pressearbeit mancher Hersteller, die neue Corona-Antikörpertests auf den Markt bringen und auch über Apotheken vertreiben wollen, übermitteln wir noch einmal unsere Einschätzung aus dem Newsletter 30/2020.

„… zur Frage der Zulässigkeit der Abgabe von COVID-19-Antikörper-Tests in Apotheken an Patienten weisen wir darauf hin, dass eine derartige Abgabe medizinprodukterechtlich nicht möglich ist.

Bei den aktuell verfügbaren Schnelltests handelt es sich um dem Medizinprodukterecht unterfallende In-vitro-Diagnostika (IVD), welche nur für den Einsatz durch medizinisches Fachpersonal beziehungsweise für die professionelle ln-vitro-Diagnostik bestimmt sind. Die Anwendung durch medizinische Laien ist somit nicht vorgesehen. [Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Begriff des In-Vitro-Diagnostikums ausdrücklich auch Probebehältnisse erfasst, die zur Aufnahme von Körperproben für eine spätere In-Vitro-Untersuchung bestimmt sind.]

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung von Tests an Patienten in der Apotheke unzulässig ist; bei der Durchführung derartiger Tests durch Apothekenpersonal handelt es sich um Tätigkeiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz ausschließlich Ärzten vorbehalten sind.

Eine Verletzung dieser Vorgaben kann als Ordnungswidrigkeit (Abgabe) bzw. Straftat (Anwendung) geahndet werden.“

Falls seitens der zuständigen Stellen eine Abgabe an Endverbraucher für sinnvoll erachtet würde, wäre die rechtliche Zulässigkeit über eine entsprechende Bekanntmachung des RKI gem. § 3 Absatz 5 MPAV auf einem einfachen Weg erreichbar. Ob eine solche Bekanntmachung ggf. künftig zu erwarten ist, dürfte stark vom Verlauf der generellen Diskussion um die allgemeine Teststrategie abhängen.


ABDA-Datenpanel – Jede Stimme zählt!

Auch in diesem Jahr ruft die ABDA wieder zur Teilnahme an der Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels auf. Die Datengrundlage ist für die Interessenvertretung der Apotheken vor Ort von enormer Bedeutung.

Jeder Apothekeninhaber bzw. Apothekenleiter (m/w/d) einer öffentlichen Apotheke in Deutschland kann ab heute bis zum 10. November 2020 an der Befragung teilnehmen. Eine Teilnahme in den letzten Jahren ist hierzu nicht erforderlich.

Hier geht es zur Anmeldung.

Dort werden Sie für den Anmeldeprozess auf die Internetseite der Treuhandstelle des Kooperationspartners (Zi) weitergeleitet. Über die Registrierung können Sie sich für die Befragung anmelden.
Um Ihren Zugang zum Onlinefragebogen freizuschalten, werden vorab einige Angaben wie Apothekerkammer und NNFID benötigt. Ihre NNFID können Sie jedem Schreiben des Nacht- und Notdienstfonds entnehmen.
Teilnehmer, die über das Einladungsverfahren angeschrieben wurden, können sich direkt mit den übermittelten Zugangsdaten bei der Anmeldung auf den Fragebogen einloggen.

Der Fragebogen 2020 beinhaltet neue, aktuelle Fragen zu den Themengebieten Lieferengpässe, Verblisterung, Botendienst und COVID-19. Während zusätzliche Informationen zum Botendienst aus Zeitgründen mittels einer separaten Befragung erhoben werden und die Ergebnisse des ABDA-Datenpanels ergänzen, obwohl sie bereits recht umfangreich abgefragt werden, erscheinen uns berufspolitisch-rechtliche Aspekte bei anderen Themen nur unzureichend widergespiegelt. Die ABDA hat unsere diesbezüglichen Hinweise aufgenommen und wird sie bei der nächsten Befragung berücksichtigen.

Zudem werden einige bekannte Fragestellungen für den sukzessiven Aufbau von Zeitreihen gestellt.

Die Bearbeitungszeit des Onlinefragebogen beträgt ca. 30 bis 45 Minuten. Sie können die Dauer der Befragung deutlich verkürzen, indem Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • NNFID
  • Durchschnittliche Kundenanzahl pro Tag
  • Anzahl der Vollnotdienste 2019 und Patientendurchschnitt pro Notdienst
  • Gesamtumsatz 2019 (ohne Umsatzsteuer, bereinigt um den Apothekenabschlag), davon RX und Non-RX (beinhaltet auch Hilfsmittel und Ergänzungssortiment)
  • Gesamtzahl aller abgegebenen Packungen 2019, davon Non-RX, RX, RX-GKV
  • Gesamtkosten der Apotheke 2019 (ohne kalkulatorische Kosten) und deren Verteilung in Euro
  • Gesamtwareneinsatz 2019 (netto)
  • Gesamtwarenwert Großhandelsbezug 2019 (netto)
  • Gesamtwarenwert Herstellerbezug 2019 (netto)

Bei Bedarf können Sie mit der Bearbeitung des Onlinefragebogens pausieren und die Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Die bis dahin gemachten Angaben werden zwischengespeichert.

Alle Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro (brutto) und exklusiv eine zusätzliche Brancheninformation. Für die Auszahlung der Aufwandspauschale können Sie nach Finalisierung des Fragebogens die Angaben zu Ihrer Person (z. B. Bankverbindung) direkt online an die Treuhandstelle des Kooperationspartners übermitteln. Alle erforderlichen Angaben unterliegen hierbei selbstverständlich dem Datenschutz und werden anonym behandelt. Die Daten zur Auszahlung der Aufwandspauschale werden getrennt vom Fragebogen erhoben.

Helfen auch Sie mit und nehmen teil!

Für Fragen steht Ihnen auch die beauftragte Treuhandstelle des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) zur Verfügung:

E-Mail: kontakt@zi-treuhandstelle.de, Telefon: 030/40052448


Start der Bestellphase der Kampagne der ABDA

Es ist so weit: Ab heute können Sie auf www.apothekenkampagne.de neue Materialien der ABDA-Kampagne „Einfach unverzichtbar.“ bestellen. Einfach Wunschpaket zusammenstellen und Teil der deutschlandweiten Kampagne werden!

Neue Kampagnenmotive zur Pandemiesituation

Im bekannten Polaroid-Look zahlen vier neue Kampagnenmotive aus der Patientenperspektive auf die Coronakrise ein: Zwei Motive mit direktem Apothekenbezug heben die Krisenfestigkeit der Präsenzapotheken hervor, zwei weitere stellen Momentaufnahmen des „neuen“ Alltags mit den bekannten Infektionsschutz-Auflagen ohne direkten Apothekenbezug dar. Die Botschaft bei allen vier Motiven: Die Apotheke vor Ort ist ein starker Partner – egal was kommt.

Plakate bis 22. September kostenlos bestellen

Wählen Sie bei den Motiven zwischen den Formaten DIN A1 und DIN A2 und individualisieren Sie die Kampagnenplakate mit einer regionalen Absenderkennung. Pro Bestellung können insgesamt vier Plakate bestellt werden.
Sie möchten auch für Ihre Filialapotheke ordern? Das ist ganz einfach möglich: Starten Sie einen zweiten Bestellvorgang, wählen Sie die Plakate aus und veranlassen Sie den Versand an die gewünschte Adresse.

Zusätzliche Materialien für Ihre Apotheke

Auch in dieser Bestellphase können Sie zusätzliche Kampagenmaterialien für Ihre Offizin anfordern. Neben den bewährten Papiertüten zur Abgabe von Rezepturen können Sie ein Nachwuchspaket ordern. Enthalten sind neben drei Plakaten zum Thema „Nachwuchs“, ein Schaufensteraufkleber sowie Flyer zu den Berufen in der Apotheke vor Ort. Nutzen Sie die Materialien, um junge Menschen über die unterschiedlichen Aufgabenfelder von Apothekern, PTA und PKA zu informieren.

Passwort vergessen?

Sie möchten Kampagnenmaterialien bestellen und haben Ihr Passwort nicht mehr zur Hand? Über www.apothekenkampagne.de/passwort-vergessen können Sie es schnell und einfach zurücksetzen.



Impressum:

Landesapothekerkammer Brandenburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Am Buchhorst 18
14478 Potsdam
Tel.: 0331 88866-0
Fax: 0331 88866-20
E-Mail: kammer@lakbb.de

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg
Apotheker Jens Dobbert

Die Landesapothekerkammer unterliegt der allgemeinen Körperschaftsaufsicht.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-5400
Fax: 0331 866-5409

Rechtlich verantwortlich für den Inhalt

Apotheker Jens Dobbert, Präsident

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