Landesapothekerkammer
Brandenburg

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1,5 Meter Abstand auch in Apotheken!

Nach der derzeit in Brandenburg geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat der Apothekenbetrieb unter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.

Der Apothekenleiter hat sicherzustellen, dass sich in Wartebereichen nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten und zwischen Personen nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Die Maßnahme ist vorläufig befristet bis zum 8. Mai 2020.


Abgabe / Anwendung von COVID-19-Antikörper-Tests in Apotheken

Aus gegebenem Anlass zur Frage der Zulässigkeit der Abgabe von COVID-19-Antikörper-Tests in Apotheken an Patienten weisen wir darauf hin, dass eine derartige Abgabe medizinprodukterechtlich nicht möglich ist.

Bei den aktuell verfügbaren Schnelltests handelt es sich um dem Medizinprodukterecht unterfallende In-vitro-Diagnostika (IVD), welche nur für den Einsatz durch medizinisches Fachpersonal beziehungsweise für die professionelle ln-vitro-Diagnostik bestimmt sind. Die Anwendung durch medizinische Laien ist somit nicht vorgesehen.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung von Tests an Patienten in der Apotheke unzulässig ist; bei der Durchführung derartiger Tests durch Apothekenpersonal handelt es sich um Tätigkeiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz ausschließlich Ärzten vorbehalten sind.

Eine Verletzung dieser Vorgaben kann als Ordnungswidrigkeit (Abgabe) bzw. Straftat (Anwendung) geahndet werden.


Heimversorgung – Überprüfung der der Arzneimittelvorräte

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) hat uns über Folgendes informiert:

„[Die Überprüfung der Arzneimittelbestände in Heimen] bis zum Ende der Kontaktsperre auszusetzen, [ist] sinnvoll und ab diesem Zeitpunkt ist eine regelmäßige neue Bewertung der Situation notwendig. Die Bewertung, ob eine Begehung stattfinden kann, so negativ, sollte dokumentiert werden.“


Angebotsplattform des Zentraldienstes der Polizei (ZDPol)

Nach einer Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) hat der ZDPol eine Angebotsplattform für medizinische Produkte und persönliche Schutzausrüstung freigeschaltet. Dort können Angebote zum Beispiel für Operationsmasken, Untersuchungshandschuhe, Schutzkittel, FFP2-und FFP3-Masken oder auch Desinfektionsmittel online eingestellt und zentral angeboten werden.

MSGIV MIK Corona 2 Millionen Schutzmasken.pdf


Impressum:

Landesapothekerkammer Brandenburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Am Buchhorst 18
14478 Potsdam
Tel.: 0331 88866-0
Fax: 0331 88866-20
E-Mail: kammer@lakbb.de

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg
Apotheker Jens Dobbert

Die Landesapothekerkammer unterliegt der allgemeinen Körperschaftsaufsicht.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-5400
Fax: 0331 866-5409

Rechtlich verantwortlich für den Inhalt

Apotheker Jens Dobbert, Präsident

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