Polen hat seit Freitag, 27. März 2020, 00:00 Uhr seine Grenzen für Grenzpendler nach Deutschland geschlossen. Personen, die nach Polen zurückkehren, müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Maßnahme gilt vorläufig bis zum 13. April 2020. Das bedeutet, dass polnische Mitarbeiter nach ihrer Heimreise nach Polen für 14 Tage nicht wieder an ihren deutschen Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.
Polnische Berufspendler sollen nach Entscheidung des Landes vom 26. März 2020 rückwirkend ab dem 27. März 2020 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen werden. Die Kostenübernahme seitens des Landes erfolgt so lange, wie die ursächlichen Quarantäne-Maßnahmen der polnischen Seite für die Betroffenen in Kraft sind; längstens aber für (zunächst) drei Monate.
Informationen zum genauen Prozedere (Antragstellung etc.) stellen die IHK auf ihrer jeweiligen Homepage bereit:
IHK Cottbus | IHK Ostbrandenburg | IHK Potsdam
Für Quarantäne-Haushalte in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gelten gesonderte Anforderungen an die Abfallentsorgung. Aus hygienischen Gründen muss während der Quarantäne auf die Getrenntsammlung verzichtet und der Abfall als Restmüll entsorgt werden. Hierüber hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in einer Pressemitteilung informiert, aus der sich auch weitere Informationen entnehmen lassen.
Für einen sicheren Umgang mit diesen Abfällen hat das MLUK zudem ein entsprechendes Informationsblatt erstellt.