Die Geschäftsstellen erreichen aktuell diverse Beschwerden von Patienten über die Praxis zur Abgabe von kostenfreien FFP2-Masken auf Grundlage der Schutzmaskenverordnung in Apotheken.
Wir wissen, vor welchen Herausforderungen Sie unter den gegebenen Umständen bei der Beschaffung und Abgabe der Masken stehen. Die uns bekannt gewordenen Beweggründe einiger Apotheken für die vorrangige Verteilung an bestimmte Patientengruppen, um eine Steuerung und Entzerrung von Patientenströmen über den vorhandenen ersten Ausgabezeitraum zu erzielen sowie aus Infektionsschutzgründen unnötige Warteschlangen vor den Offizinen zu vermeiden, können wir durchaus nachvollziehen.
Ungeachtet dessen möchten wir Sie dahingehend sensibilisieren, dass grundsätzlich alle Patienten, welche die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt von Masken erfüllen, Anspruch auf Ausgabe der vorgegebenen Menge haben, soweit Masken in der Apotheke vorrätig sind. Auf eine bereits im Vorfeld bestandene Apothekenbindung der Patienten kommt es dabei nicht an.
Insgesamt gehen wir davon aus, dass Sie eine sachgerechte Organisation der Beschaffung und Abgabe der Masken in Ihren Apotheken vornehmen und alles dafür unternehmen, das hohe Vertrauen der Politik und der Patienten in die Versorgung durch ortsnahe Apotheken zu rechtfertigen.
Für Ihren unermüdlichen Einsatz in dieser schwierigen Situation danken wir Ihnen!
Eine Information Ihres Apothekerverbandes e.V. und Ihrer Landesapothekerkammer Brandenburg
Ansprechpartner: Mathias Braband-Trabandt, Tel. 0331 88865-23
Ansprechpartnerin: Maren Nowy, Tel. 0331 88866-15