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Weiterbildungsleiter oder Weiterbildungsstätte werden?

Ein Verzeichnis der bereits ermächtigten Weiterbildungsleiter und der genehmigten Weiterbildungsstätten finden Sie unter Weiterbildungsleiter und -stätten.

Die Ermächtigung zur Weiterbildung (Weiterbildungsleiter) erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie bereits die Bezeichnung Fachapotheker für Klinische Pharmazie führen. Außerdem müsen Sie hauptberuflich mindestens die Hälfte der wöchentlichen Dauer der tariflich geregelten Vollzeitbeschäftigung an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte tätig sein.

Die Zulassung einer Einrichtung als Weiterbildungsstätte bedarf ebenfalls eines Antrages bei der Kammer. Antragsberechtigt ist allein der Inhaber bzw. der Träger der Einrichtung.

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Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte für das Gebiet der „Klinischen Pharmazie“
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