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Apothekennotdienst im Land Brandenburg




Quelle: ABDA

Ihre Gesundheit hält sich nicht an Ladenschlusszeiten, deshalb wurde der Nacht- und Notdienst Ihrer Apotheke eingerichtet, um Sie jederzeit in dringenden Fällen mit Arzneimittel zu versorgen.

Allerdings hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Sie eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro zu entrichten haben, jedes Mal, wenn Sie die Dienstleistung Ihrer Apotheke außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten in Anspruch nehmen.
Dies ist werktags (Montag bis Sonnabend) zwischen 20 und 6 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig.



© LAK Brandenburg (Datum: 03.09.2010)
Apotheken-A

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