
Quelle: ABDA
|
Ihre Gesundheit hält
sich nicht an Ladenschlusszeiten, deshalb wurde der Nacht- und Notdienst
Ihrer Apotheke eingerichtet, um Sie jederzeit in dringenden Fällen
mit Arzneimittel zu versorgen.
Allerdings hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Sie eine
Notdienstgebühr von 2,50 Euro zu entrichten haben, jedes Mal, wenn
Sie die Dienstleistung Ihrer Apotheke außerhalb der gesetzlichen
Ladenöffnungszeiten in Anspruch nehmen.
Dies ist werktags (Montag bis Sonnabend) zwischen 20 und 6 Uhr sowie sonn-
und feiertags ganztägig. |