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Fortbildungszertifikat der Landesapothekerkammer Brandenburg für nicht approbiertes pharmazeutisches Personal

Nicht approbiertes pharmazeutisches Personal hat die Möglichkeit, ein Fortbildungszertifikat bei der Landesapothekerkammer Brandenburg zu beantragen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fortbildungszertifikates ist der Nachweis von mindestens 100 Fortbildungspunkten, die in einem Zeitraum von höchstens drei Jahren vor Antragstellung erworben wurden.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie nachfolgend.

Die Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 8. Juli 2009 die folgende Richtlinie zum Erwerb eines Fortbildungszertifikates beschlossen.

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