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Fortbildungszertifikat

Mit dem Ziel, die kontinuierliche Fortbildung zu fördern und nach außen zu dokumentieren, hat die Landesapothekerkammer Brandenburg 2003 die ersten Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apotheker und nicht approbiertes pharmazeutisches Personal verabschiedet. Das Fortbildungszertifikat ist der Nachweis, dass der Berufsangehörige innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren in einem bestimmten Umfang an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat.

 

Fortbildungspunkte für das Apothekenteam vom ZL oder von der Avoxa – Mediengruppe

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) sendet allen am Ringversuch des ZL zur externen Qualitätssicherung von Rezepturen und Blutuntersuchungen teilnehmenden Apotheken eine Teilnahmebescheinigung und ein Formular zur Verteilung der Fortbildungspunkte innerhalb des Apothekenteams zu. Genauso verfährt die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH bei der Teilnahme am Pseudo Customer-Check.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie die Originalformulare mit Ihrem Antrag auf Ausstellung eines Fortbildungszertifikates nach dem Erreichen der geforderten Punktzahl nach der Richtlinie der Landesapothekerkammer Brandenburg zum Erwerb eines Fortbildungszertifikates in der Geschäftsstelle ein. Da Sie alle Teilnahmebescheingungen zurückerhalten, ist es auch möglich, dass mehrere Mitarbeiter das gleiche Formular (bei gleichzeitigem Einreichen mehrerer Mitarbeiter in Kopie) einreichen, wenn Sie auf dem Formular vermerkt wurden und die Verteilung der Fortbildungspunkte durch Stempel und Unterschrift des Apothekenleiters auf dem Formular bestätigt ist.

 

Anerkennung von Erste-Hilfe-Grund- und -Auffrischkursen für das Fortbildungszertifikat

Die Teilnahme an von der BGW anerkannten Erste-Hilfe-Grundkursen und/oder -Auffrischkursen wurde 2005 vom Fortbildungsausschuss der Landesapothekerkammer Brandenburg pauschal anerkannt. Aufgrund der Umstellung der Vor-schriften für die Grundausbildung und die Fortbildung für betriebliche Ersthelfer (auf eintägige Veranstaltungen reduziert) zum 1. April 2015 ist eine Anpassung dieser pauschalen Anerkennung notwendig. Die Teilnahme an von der BGW anerkannten Erste-Hilfe-Grundkursen und/oder -Auffrischkursen ist deshalb rückwirkend zum 1. April 2015 mit 8 Fortbildungspunkten pauschal anerkannt.

Als Teilnahmenachweis ist die Bescheinigung des Veranstalters (z. B. Deutsches Rotes Kreuz oder Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.) einzureichen. Die Fortbildungspunkte müssen auf dieser Bescheinigung nicht gesondert ausgewiesen sein.
Bitte reichen Sie diese Originalbescheinigung nach dem Erreichen der geforderten Punktzahl für das Fortbildungszertifikat gemeinsam mit Ihren weiteren Teilnahmenachweisen und dem Antrag auf Ausstellung eines Fortbildungszertifikates nach der Richtlinie der Landesapothekerkammer Brandenburg zum Erwerb eines Fortbildungszertifikates bei der Geschäftsstelle ein. Sie erhalten alle Teilnahmebescheinigungen nach abgeschlossener Bearbeitung zurück.

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